Bei der Kontrolle einer angemeldeten Osterfeier in Rodheim stellte die Polizei fest, dass immer noch Musik gespielt und Alkohol ausgeschenkt wurde. Diese Feier war jedoch nur bis 3 Uhr genehmigt worden. Nach Belehrung des Veranstalters beendeten die Beamten die fröhliche Feier, wie es im Pressebericht der Polizei heißt.
Zudem wurden dort zu dieser Zeit mehrere Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person angetroffen. Die Verantwortlichen der Party müssen deshalb mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz erstattet. Auch bei einer Feier in Burgbernheim hatte die Polizei zu später Stunde Minderjährige angetroffen. Den Veranstalter erwartet auch dort ein Verfahren.
(Quelle: Mainpost, 24.03.2008)